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Ein Fall von Rot-Grün-Blindheit Rechtsgutachten: Umsetzung der Koalitionszulassung unzulässig |
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Berlin/Stuttgart, 16.01.2003: Zum Auftakt der internationalen Grünen Woche auf der Messe Berlin erhielt Matthias Berger, Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, aus den Händen des Vorsitzenden von PEFC Deutschland e.V., Marian Freiherr von Grafenreuth, ein Rechtsgutachten überreicht. Gegenstand des Gutachtens ist das Vorhaben der Bundesregierung, bis zum Ende der Legislaturperiode im Bereich des Bundes sämtliches Holz aus FSC-zertifizierten Beständen zu beschaffen. Prof. Dr. Werner Kelinmann kommt in seiner gutachtlichen Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Umsetzung dieser rot-grünen Koalitionsvereinbarung nicht mit geltenden Recht vereinbar ist. Da die Forstzertifizierungssysteme von FSC und PEFC „nach den Maßstäben des Vergaberechts als prinzipiell gleichwertig“ anzusehen seien, ist es öffentlichen Auftraggebern verwehrt, ein bestimmtes System als ausschließlich vorzuschreiben.
Kleinmann aus der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz, der als Honorarprofessor Wettbewerbsrecht an der Uni Hohenheim lehrt, stellt in seinem Gutachten fest: „Ein Leistungsverzeichnis, welches so formuliert ist, dass de facto nur FSC-zertifiziertes Holz die beschriebenen Anforderungen erfüllt, hat ebenfalls diskriminierende Wirkung und ist daher vergaberechtswidrig. Auch als Zuschlagskriterium kann der Umweltbelang der nachhaltigen Waldbewirtschaftung nicht zugunsten des FSC-Zertifizierungssystems fruchtbar gemacht werden. Darin läge wiederum eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung des prinzipiell gleichwertigen PEFC-Zertifizierungssystems“.
In einer Formulierung wie „Es ist Holz zu verwenden, das aus Wäldern stammt, die nach allgemein akzeptierten Zertifizierungssystemen (FSC oder PEFC) anerkannt sind“, sieht der Gutachter eine mögliche, rechtlich zulässige Lösung an. Solange PEFC noch keine Zertifizierung in den Tropen vorweisen könne, könnte für Tropenholz die Beschreibung „aus Wälder, die nach dem FSC-System oder nach einem gleichwertigem Zertifizierungssystem zertifiziert“ akzeptiert werden. |
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